Der Arbeitsgeber hat die Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu überprüfen, zu aktualisieren und in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. (§ 2 Abs. 1 Corona-ArbSchV)
Am 22.01.2021 wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verkündet, in der zeitlich befristet zusätzliche besondere Arbeitsschutzmaßnahmen gefordert werden, um die Beschäftigten im betrieblichen…
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