Flucht- und Rettungswege-Pläne
Nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind je nach Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte Flucht- und Rettungswege-Pläne zu erstellen.
Dazu gehören z. B. Unternehmen mit großer räumlicher Ausdehnung oder mit weitläufigen Produktionsstätten, große Bürogebäude oder Gebäude mit unübersichtlichen Gängen, Treppen und Verkehrswegen, Unternehmen, in denen sich regelmäßig eine große Anzahl von Personen - auch mit eingeschränkter Mobilität - und Betriebsfremde aufhalten. Auch Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, müssen entsprechende Pläne vorweisen.
In diesen Unternehmen bzw. öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten sind die Pläne verpflichtend. Einzelheiten regeln die entsprechenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten und Versammlungsstätten der Bundesländer.
Feuerwehrpläne müssen mindestens alle 2 Jahre überprüft werden.
Fragen Sie uns: Wir erstellen individuell für Sie kostengünstige Flucht- und Rettungswege-Pläne.
Feuerwehrpläne
Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Feuerwehrplanes ergibt sich meist aufgrund behördlicher Anordnung zum Beispiel für größere Industriebetriebe oder Wohnheime.
Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung im Gebäude und geben Aufschluss über Löscheinrichtungen, Gefahrenschwerpunkt ( Gas- / Gefahrstofflager) sowie weitere für die Einsatzkräfte nützliche Informationen. Hierzu werden entsprechende Absprachen zwischen den Beteiligten durchgeführt.
Wir führen für Sie die notwendigen Absprachen durch und erstellen die Pläne für Ihr Gebäude.
Die Dienstleistungen im Bereich Feuerwehrpläme werden von der Pegasus Dienstleistungs GmbH angeboten.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing.(FH) Dirk Goossen
Geschäftsführer
+49 7471 98488 0