Nationale und Internationale Standards zum Gefahrstoffmanagement
Wissen schützt vor Fehlern. Dies gilt besonders für den Umgang mit Gefahrstoffen. Wenn diese jedoch in unterschiedlichen Ländern nicht einheitlich gekennzeichnet sind, hilft manchmal alles Wissen nicht weiter.
In Deutschland regelt die Gefahrenstoffverordnung und die dazu gehörenden technischen Regelungen den Umgang und den Mitarbeiterchutz vor gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz.
Die Knnzeichnung von Gefahrenstofen wird mittlerweile weltweit einheitlich festgeschrieben.
Mit der Einführung des Globally Harmonised System (GHS) wurden in der EU 2009 die bis dahin , durch einen international einheitlichen Standard ersetzt.
Während sich das frühere europäische System zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen auf Gefährdungsmerkmale und Gefahrenhinweise (R- und S-Sätze) stützte, sieht das GHS Gefahrenklassen (hazard classes) vor, die die Natur einer Gefahr beschreiben:
- Physikalische Gefahr (z. B. Explosionsgefahr, Entzündungsgefahr)
- Gesundheitsgefahr (z. B. Giftigkeit, Gefahr der Verätzung)
- Umweltgefahr (z. B. Fischgiftigkeit)
Je nach Gefahrenkategorie wird einem Stoff ein bestimmtes Gefahrensymbol (Piktogramm), ein Signalwort (entweder Gefahr (danger) oder Achtung (warning)) und ein Gefahrenhinweis (hazard statement) zugewiesen.
Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien
Der Gefahrenstoffverordnung übergeordnet ist in Deutschland das Chemikaliengesetz und auf europäischer Ebene REACH.
Das REACH-System basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie und regelt das Anmelden, Bewerten und Zulassen von Chemikalien. Nach dem Motto "No Data, No Market" dürfen nur noch Stoffe in Verkehr gebracht werden, zu denen ein ausreichender Datensatz vorliegt, der sich in Art und Umfang in erster Linie nach dem jeweiligen Produktionsvolumen richtet.
Bei allen Fragen und Aufgaben im Bereich des kompletten Gefahrstoffmanagements informieren und beraten wir sie gerne.
Die Dienstleistungen im Bereich des Gefahrstoff-Management sind je nach Aufgabenstellung Dienstleistungen der Pegasus Fachgesellschaft für Arbeitsmedizin mbh, bzw. der Pegasus Dienstleistungs GmbH.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing.(FH) Dirk Goossen
Geschäftsführer
+49 7471 98488 0
Download Piktogramme
Mit Einführung der GHS-Verordnung wurden eindeutige Gefahrenpikto- gramme definiert.
Hier finden Sie eine Übersicht der Piktogramme, die auf der Seite der UNECE zum Download bereitstehen.