Arbeitsschutz/ Gesetzliche Vorschriften
Für die Arbeitsschutzorganisation ist der Unternehmer verantwortlich. Er trägt die umfassende Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit aller Mitarbeiter.
Damit Sie als Unternehmer sowie Ihre Führungskräfte den Schutz Ihrer Mitarbeiter nicht aus den Augen verlieren, stehen wir Ihnen im Vorschriften- und Paragraphen-Dschungel mit Rat und Tat zur Seite.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der BG-Vorschrift „Allgemeine Vorschriften" (DGUV Vorschrift 1) handelt es sich u.a. um folgende Grundpflichten:
- erforderliche Schutzmaßnahmen treffen und deren Wirksamkeit prüfen
- den Arbeitsschutz organisieren
- Gefahren ermitteln und beurteilen
- geeignete Schutzausrüstung bereitstellen
- Notfallmaßnahmen für Brand und Erste Hilfe organisieren
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing.(FH) Dirk Goossen
Geschäftsführer
+49 7471 98488 0