Führerschein

1999 hat der Gesetzgeber die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eingeführt, in der die Rahmenbedingungen für verkehrsmedizinische Untersuchungen und Begutachtungen geregelt sind. Ein wichtiger Bestandteil dieser Verordnung sind die Beurteilung und Auswirkungen von Krankheitssymptomen eines Fahrzeugführers auf den Straßenverkehr. Damit sich Fahrer, die von Krankheit betroffen sind, absichern können, ist die Begutachtung von Spezialisten notwendig.
Wir ermöglichen Ihnen einen Gesundheitscheck – schnell und zuverlässig. Denn es geht um Ihre Sicherheit. Darüber hinaus sieht die FeV für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E Änderungen im Eignungsnachweis vor. So sind je nach Alter des Fahrzeugführers mit der augenärztlichen, der ärztlichen und der psychologischen Untersuchung drei unterschiedliche Eignungen nachzuweisen. Bei uns können Sie alle drei Untersuchungen an einem Termin durchführen lassen.
Unsere Leistungen rund um das Thema Führerschein
- Wir führen alle Untersuchungen gem. Fahrerlaubnisverordnung durch.
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