Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorge ist besser als Nachsorge. Damit Unfälle vermieden werden und Krankheiten vorgebeugt wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Vorkehrungen zum Schutz von Leben und Gesundheit seiner Arbeitnehmer bei der Regelung seines Geschäftsbetriebes zu treffen.
Doch was beinhaltet dies im Einzelnen? Wir wissen Bescheid – und verfügen über „ermächtigte“, d. h. speziell ausgebildete, Ärzte. Wir führen die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der Gesetzgebung und nach Vorgaben der Berufsgenossenschaften durch.
Wir bieten Ihnen u.a. folgende Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen nach
- Infektionsschutzgesetz und Biostoffverordnung
- Bildschirmarbeitsplatzverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- TRGS (z.B. Begasungen/Ethylenoxid)
- Grundsätzen der Landwirtschaftlichen BG (wie z.B. H9)
- berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
alle gängigen Grundsatzuntersuchungen der BG
- G 2 Blei - G 8 Benzol
- G 20 Lärm
- G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen
- G 24 Hauterkrankungen
- G 25 Fahr-,Steuer- und Überwachungstätigkeit
- G 26 Schwerer Atemschutz (Feuerwehr)
- G 31 Überdruck
- G 35 Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen
- klimatischer und gesundheitlicher Belastungen
- G 37 Bildschirmarbeitsplatz
- G 42 Tätigkeit mit Infektionsgefährdung
Wir beraten Sie gern
Sie interessieren sich für medizinische und technische Dienstleistungen oder haben generelle Fragen zu unserem Leistungsspektrum?
Öffnungszeiten (Hechingen)
Mo./Di./Do. | 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr |
Fr. | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Telefon (Hechingen): | +49 7471 98488 0 |
Telefonzeiten (Sigmaringen)
Termine nach Vereinbarung | |
Telefon (Sigmaringen): | +49 7571 681885 |